Sofortrente oder Auszahlplan mit kapitalgeschützten regelmässigen Entnahmen?
| Zahlung |
Lebenslange sofort beginnende voll garantierte Rente Individualrente der Quantum Leben |
Auszahlplan mit
kapitalgeschützten, regelmässigen Entnahmen Kapitalgeschützte, regelmässige Entnahmen unterliegen keinerlei Marktschwankungen oder sonstigen Abschlägen. Egal was an den Märkten passiert, der WITHprofits Fund - income5 € veräussert die Anteile am Jahresende zum täglich steigenden Anteilspreis (kann nicht fallen) ohne Markt- oder Kursverluste. Die kapitalgeschützten, regelmässigen Entnahmen generieren Ihnen jedes Jahr ohne Risiko Ihre Entnahme/Rente. Die Anzahl der zu entnehmenden Anteile reduziert sich jedes Jahr da 1.) der Anteilspreis sich täglich anteilig um den entsprechenden Jahres- bzw. laufenden Bonus erhöht (3 %) und 2.) im Falle von vorhandenen Schlussboni diese die Anzahl der zu veräussernden Anteile weiter reduzieren. Mit dem WITHprofits Fund - income5 € profitieren Sie und Ihre Entnahmen von der Performance der Aktien-, Immobilien-, Cash- und Bondmärkte, überlassen das Risiko fallender Märkte aber den Gesellschaften. Hier finden Sie ein stark vereinfachtes Beispiel zur Funktionsweise
kapitalgeschützter, regelmässiger Entnahmen. |
| Absicherung der Erben |
1.) Rentengarantiezeit max. 10 Jahre 2.) Rückgewähr des investierten Beitrags abzüglich bereits geleisteter Renten in Höhe von max. 90 % |
Im Todesfall des VN wird die Rate an den nächsten VN weitergezahlt. Stirbt auch dieser wird das Restkapital an die Erben oder einen Bezugsberechtigten ausbezahlt. Solange mind. 1 versicherte Person lebt und mind. 1 VN da ist läuft der Entnahme-/Auszahlplan weiter (Letztversterbendenbasis). |
| Garantieverzinsung |
Die Garantieverzinsung ist in der Lebenslangen sofort beginnenden voll garantierten Rente bereits einkalkuliert. |
Jahresdividende wird jährlich neu erklärt. Zurzeit liegt diese für die kapitalgeschützten Entnahmen bei 3 % p.a. Nach Zuteilung kann diese nicht mehr zurückgenommen werden. |
| Gesamtverzinsung |
Realverzinsung liegt bei ca. 4,5 % bis 5 % p.a. |
Realverzinsung liegt ca. 2 % p.a. über der Individualrente. |
| Kapitalwahlrecht |
1.) Es gibt keine Kündigungsmöglichkeit nach der Einzahlung. Die Verfügung über das Kapital ist nicht mehr gegeben. Der Kunde erhält nur die vom Versicherer zugesagte sofort beginnende Lebenslängliche voll garantierte Rente. 2.) Die Rentenhöhe kann nicht verändert werden. |
1.) Jederzeitiges Kapitalwahlrecht, komplett oder teilweise. Der VN kann jederzeit auf das Kapital durch Kündigungen - ganz oder teilweise - zugreifen. 2.) Die Ratenhöhe kann jederzeit verändert (erhöht, verringert oder ausgesetzt) werden. |
| Höhe und Dauer der Rente/Entnahme |
Die Rentenhöhe richtet sich nach der Höhe des eingezahlten Kapitals, nach dem Alter des Kunden und wird auf Lebenszeit geleistet. Bei der Individualrente wird zusätzlich noch der persönliche Lebensstandard des Kunden berücksichtigt. Wenn der Kunde z. B. Raucher ist oder das eine oder andere Gebrechen hat wird sich das positiv auf die Höhe der sofort beginnenden Lebenslänglich voll garantierten Rente auswirken da der Versicherer diese Tatsachen zu Gunsten des Kunden bei der Kalkulation der Rentenhöhe berücksichtigt. |
Bei einer Entnahme handelt es sich nicht um eine Leibrente. Entnahmen werden nur solange vom Versicherer geleistet wie auch Kapital vorhanden ist. Entnimmt der Kunde mehr als der unterliegende With-Profits Fonds erwirtschaftet kommt es zum Kapitalverzehr. Wir empfehlen daher zurzeit die Höhe der regelmässigen Entnahmen auf max. 5 % p.a. zu begrenzen und mit diesen erst ab dem 3 Jahr zu beginnen. Sie können jederzeit weitere Entnahmen (unregelmässig) vornehmen. Ein Hauptargument das einzig und allein für den With-Profits Entnahmeplan InRenCo VorsorgePlan (income5) spricht, ist die Tatsache, dass hier sog. kapitalgeschützte, regelmässige Entnahmen geboten werden. Diese werden nicht von Marktturbulenzen oder Verlusten erfasst. Was bedeutet das? Bei einem Entnahmeplan werden, vereinfacht gesagt, eine bestimmte Anzahl von Fondsanteilen zu einem bestimmten Zeitpunkt veräußert. Auf diese Weise erhalten Sie konstant Ihre Entnahme/Rente ohne irgendwelche Ab- oder Rückschläge hierauf befürchten zu müssen. Diese Funktionsweise ist nahezu mit jeder flexiblen Geldanlage möglich. Es stellt sich jedoch die Frage zu welchem Kurs die Fondsanteile veräußert werden? Bei fallenden Märkten/Kursen müssen bei herkömmlichen Entnahmeplänen immer mehr Anteile veräußert werden um eine konstante Entnahme darstellen zu können. Das Ergebnis ist massiver Kapitalverzehr. Beim With-Profits Entnahmeplan von InRenCo wird ein gewisser Prozentsatz an Fondsanteilen zu einem festen, steigengen Anteilspreis verkauft obwohl die Märkte oder der Fonds selbst zu diesem Zeitpunkt rückläufig sein können. Sie verkaufen also jedes Mal weniger Anteile für Ihre Rente da der Anteilspreis täglich anteilig steigt. Auf diese Weise entnehmen Sie Ihre Entnahme/Rente ohne Kurs- oder sonstige Abschläge und Ihr restliches Kapital arbeitet weiter in rentierlichen Sach- und Geldwerten wie Immobilien, Aktien, Cash, Bonds und ähnlichen. |
| Langlebigkeitsrisiko und Gewinn-erwartungen |
Der Versicherer trägt das Langlebigkeitsrisiko des Kunden, muss auf Aktienanlagen in seinen Kapitalanlagen verzichten und ist gezwungen in festverzinsliche Anlagen - auch Staatspapiere - zu investieren. Eine Durchschnittsrendite von über 5 % p.a. (nach 12 Jahren) ist eher unwahrscheinlich. |
Der Versicherer trägt kein Langlebigkeitsrisiko und kann seine Kapitalanlagen an die jeweilige Marktsituation flexibel anpassen. Die Anlagen werden in With-Profit Fonds breit gestreut, z.B. Immobilien, festverzinsliche Anlagen, Staatspapiere, Aktien und Cash. Eine durchschnittliche Rendite (nach 12 Jahren) von über 5 % p.a. ist sehr wahrscheinlich. |
| Marktturbulenzen - Sicherheit für das eingesetzte Kapitel |
Das Kapital wird ausschließlich in festverzinsliche Anlagen investiert und diese werden bis zu den jeweiligen Fälligkeiten im Portfolio gehalten, d.h. das Portfolio unterliegt keinen Verkaufs- und Kaufspekulationen. Die Rückstellungen werden nach dem "Asset Liability Matching" Prinzip angelegt, d.h. die Investition der Rückstellungen erfolgt auf die Art, dass die Zahlungs-verpflichtungen jederzeit und für die gesamte Laufzeit der Rente erfüllt werden können. Das Portfolio besteht aus unterschiedlichen Wert- papieren (u.a. Bundesanleihen oder Unternehmensanleihen) mit kurz-, mittel- und langzeitigen Laufzeiten. Diese Anlagen unterliegen im Durchschnitt einem AA- Rating. Nach Liechtensteiner Aufsichtsrecht gilt die Vermögensanlage der Versicherungspolice als ausgesondertes Vermögen bzw. "Sondermasse" (Art. 59a VersAG und Art. 45 der Konkursordnung) und ist dadurch im Konkursfall besonders gesichert. Hier finden Sie die Originalinfo der Quantum hierzu. |
Der InRenCo VorsorgePlan bietet Sicherheit durch:
|
| Übertragung von Rechten aus dem Vertrag an Dritte |
Das gesamte Kapital wird gegen eine Lebenslängliche sofort beginnende voll garantierte Leibrente eingetauscht. Die Leibrente wird unter Berücksichtigung der persönlichen Lebensumstände des Kunden berechnet und kann im Nachhinein nicht auf andere Personen übertragen werden. |
Das gesamte Kapital steht dem Kunden unter Beachtung der Kosten jederzeit zur Verfügung und kann beliebig übertragen werden. Monatliche Entnahmen sind nicht Personen bezogen. Entnahmen können jederzeit eingestellt, erhöht oder reduziert werden und die Rechte aus dem Vertrag können auf eine andere beliebige Person übertragen werden. |
| Abtretung als Sicherheit z.B. an eine Bank |
Es kann nur die Leibrente an die Bank abgetreten werden. Das ursprünglich einbezahlte Kapital gehört nun dem Versicherer. |
Der Vertrag, und somit das in diesem vorhandene Kapital, kann jederzeit als Sicherheit an z.B. eine Bank abgetreten werden. |
| Generationenplanung |
Eine sofort Rente ist immer Personen bezogen. Die Individualrente bietet aber nachstehende zusätzliche Optionen an mit deren Hilfe die Hinterbliebenen mit abgesichert werden können. 1.) Rentengarantiezeit (0 bis max. 10 Jahre): Es kann eine Standardrentenzahlung mit einer Rentengarantiezeit zwischen 0 und 10 Jahren bei Vertragsbeginn gewählt werden. Die Rentenzahlung wird auch dann für den gewählten Zeitraum weitergezahlt, wenn die versicherte Person während der Garantiezeit sterben sollte. Wenn die versicherte Person nach Ablauf des garantierten Zeitraumes stirbt, wird die Zahlung der Rente mit Ablauf der Rentengarantiezeit eingestellt. oder 2.) Rückgewähr / Kapitalschutzoption (0 bis 90 % max.): Es kann bei Vertragsbeginn eine Standardrentenzahlung mit Rückgewähr zwischen 0 % bis max. 90 % gewählt werden. Das bedeutet, dass nach dem Tod der versicherten Person der vereinbarte Prozentsatz der investierten Summe (ohne Zins und nach Abzug aller bereits gezahlten Leistungen) gezahlt wird. |
Allein stehende Person: Bei allein stehenden Personen kann durch Aufnahme nur eines Versicherungsnehmers - der auch gleichzeitig versicherte Person ist - im Antrag dafür gesorgt werden das der Vertragswert im Todesfall dieser Person an eine vorher definierte Bezugsberechtigte Person ausbezahlt wird. Mehrere Personen: Über die Letztversterbendenbasis mit mehreren VN und VPs kann ein sog. Generationenvertrag gestaltet werden. Das verbleibende Restkapital kann somit im Todesfall oder zu Lebzeiten in einer bei Vertragsabschluss definierten Reihenfolge übertragen werden. Durch eine korrekte Gestaltung nach Letztversterbensbasis können unerwünschte Erbengemeinschaften ausgeschlossen werden. Der Vertrag endet bei Verbrauch des eingesetzten Kapitals oder spätestens bei Tod der letzten versicherten Person. Eine Nachmeldung weiterer versicherter Personen ist jederzeit möglich, dies würde den Vertrag dann aber Steuerschädlich machen. |
| Versteuerung |
Die Rente wird mit dem günstigen Ertragsanteil, der Altersabhängig ist, versteuert. |
Entnahmen nach 12 Jahren Laufzeit und dem vollendeten 60 Lebensjahr: 50 % der Erträge welche in der Entnahme enthalten sind müssen mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Das restliche Kapital in der LV arbeitet weiter Steuerfrei. Entnahmen vor 12 Jahren Laufzeit oder vor dem vollendeten 60. (2012 62. ) Lebensjahr: Diese müssen mit 25 % Abgeltungssteuer (zzgl. Kirchensteuer+Soli) versteuert werden. Das restliche Kapital in der Police ist hiervon nicht betroffen und kann weiterhin steuerfrei Erträge ansammeln. |
| Zusätzliche Entnahmen in der Rentenphase |
Nicht möglich. Sie erhalten die Vertraglich vereinbarte Lebenslange sofort beginnende voll garantierte Rente. |
Jederzeit, unter Beachtung der Bedingungen, möglich |
| Vorzeitige Kündigung nach Rentenbeginn |
Nicht möglich. Sie erhalten die Vertraglich vereinbarte Lebenslange sofort beginnende voll garantierte Rente. | Jederzeit, unter Beachtung der Bedingungen, möglich. |
| Kapitalzugriff während der Rentenphase |
Nicht möglich. Sie erhalten die Vertraglich vereinbarte Lebenslange sofort beginnende voll garantierte Rente. | Jederzeit, unter Beachtung der Bedingungen, möglich. |
| Leistungen im Todesfall |
Rentengarantiezeit oder Rückgewähr / Kapitalschutzoption (siehe Punkt "Generationenplanung") möglich. |
Im Todesfall der letzten versicherten Person werden 110 % des Vertragswertes bezahlt. |
Für Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Werner Martin Held
Kunden- und Bankenberatung
IRC Finance AG Basel
Zweigniederlassung Deutschland
D-90403 Nürnberg
Augustinerstrasse 1
Tel. 0911/9928-235
Fax: 0911/9928-237
http://www.ewige-rente-wernerheld.de
http://www.der-unabhaengige-finanzberater.de/
Email:held@irc-finance.ch